SV Asselfingen 1948 e.V.

Mitgliedschaft

Beitrittserklärung SV Asselfingen

 

Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto und Viedeoaufnahmen SV Asselfingen

 

Datenschutzordnung SV Asselfingen

Beitragsordnung

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
    Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  2. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Hauptversammlung festgelegt.

  3. Der jährliche Grundbeitrag an den Verein beträgt derzeit (Beschluss der HV vom 21.03.2014):
    - Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre   28,00 €
    - Schüler, Studenten, Azubi bis 27 Jahre   28,00 € (auf Antrag)
    - Erwachsene   49,00 €
    - Ehepaare   90,00 €
    - 2 Erwachsene + 1 Kind   113,00 €
    - 2 Erwachsene + 2 oder mehr Kinder   139,00 €
    - 1 Erwachsener + 1 Kind   69,00 €
    - 1 Erwachsener + 2 oder mehr Kinder   94,00 €

  4. Im Beitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) inbegriffen.

  5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt JÄHRLICH (zum 01.03. jeden Jahres) durch Abbuchungsverfahren über EDV.

    Das Beitragskonto des Hauptvereins ist

    Sparkasse Ulm
    IBAN: DE72 6305 0000 0003 7580 05
    BIC: SOLADES1ULM

  6. Anschriftenänderungen, sowie Änderungen der Bankverbindung sind sofort mitzuteilen.

  7. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.

  8. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren durch Lastschrift nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 01. März jeden Jahres auf das Vereinskonto.

  9. Säumige Mitglieder werden kostenpflichtig gemahnt. Für zusätzlichen Verwaltungsaufwand beim Geldinstitut und beim Verein werden z.Zt. Mahngebühren von 2,50 € erhoben (zzgl. den evtl. anfallenden Gebühren des Geldinstitutes).

  10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres (Kalenderjahres) möglich und muss beim Vorstand bis zum 30.09. schriftlich erklärt werden.

  11. Die Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Zusatzbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.

  12. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

  13. Für zusätzliche Sportangebote (z.B. Sportkurse) gelten gesonderte Gebühren.

Der Vorstand